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REINER FICHTNER
Hölzleinsmühle 4
95448 Bayreuth
Germany
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Verpackungsverordnung


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Seit 05.11.2008 ist klar: Versandverpackungen sind keine Serviceverpackungen. Versandhändler müssen deshalb für Versandverpackungen ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen und können dies nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen. Nach der ab dem 01.01.2009 geltenden fünften Fassung der Verpackungsverordnung sind alle gewerblichen Online-Verkäufer verpflichtet, sich für die von ihnen mit Ware befüllten Verpackungsmaterialien (insbesondere Versandverpackungen) und das verwendete Füllmaterial an einem Rücknahmesystem zu beteiligen. Entgegen früheren anders lautenden Äußerungen kann diese Beteiligungspflicht auch nicht durch die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen umgangen werden.

Holz-Fichtner ist Vertragspartner Nr. 4133032 der Landbell AG .

Das von der Landbell betriebene System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ist in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland als Befreiungssystem gem. § 6 Abs. 3 (ab 01.01.2009 § 6 Abs. 5) VerpackV festgestellt. Landbell ist Inhaberin der international registrierten Marke „Landbell-Baum“, mit der die an ihrem System beteiligten Verkaufsverpackungen gekennzeichnet werden können. Der Auftraggeber ist Hersteller / Vertreiber von Verkaufsverpackungen und nach § 6 Abs. 1 VerpackV zu deren Rücknahme und Verwertung verpflichtet. Er möchte sich durch Beteiligung an dem System der Landbell von dieser Pflicht vollständig befreien lassen.
Holz-Fichtner, 1999-2009 , letzte Änderung 31.12.2008

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